Autor Thema: Bilddateien, Urheberhinweis  (Gelesen 4558 mal)

Hatchcanyon

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Bilddateien, Urheberhinweis
« am: 04. Februar 2014, 17:53:22 »
Wieder mal ein irrsinniges Urteil des Landgerichts Köln zur Internet-Nutzung:

Bilddateie müssen sichtbaren Urheberhinweis enthalten

Für viele Anwendungert/Anwendungen total weltfremd - so wie auch die vorangegangene Streaming-Entscheidung. Da muss wohl mal die Justiz gegen sich selbst einschreiten.

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Gruss

Rolf

Horst

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Re: Bilddateien, Urheberhinweis
« Antwort #1 am: 04. Februar 2014, 18:03:36 »
Für viele Anwendungert/Anwendungen total weltfremd  so wie auch die vorangegangene Streaming-Entscheidung.
Was meinst Du da genau?
Ich bin mit dem, was Du sagst, nicht einverstanden, aber ich werde bis zum Tod Dein Recht verteidigen, es zu sagen. Voltaire.

Hatchcanyon

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Re: Bilddateien, Urheberhinweis
« Antwort #2 am: 04. Februar 2014, 18:07:48 »
Für viele Anwendungert/Anwendungen total weltfremd  so wie auch die vorangegangene Streaming-Entscheidung.
Was meinst Du da genau?

Das gleiche Gericht war für die Freigabe der URL-Abfragen verantwortlich, mit denen Abmahn-Anwälte sich illegal die Anschriften von  Zehntausenden von Internet-Usern beschafften. Man hatte die User zuvor offenbar illegal ausspioniert und das Gericht war auch in diesem Fall nicht in der Lage, den Sachverhalt ordendlich zu klären. (Causa Redtube) andere Kammern haben dann konträr entschieden und jetzt läuft wohl am Landgericht eine Untersuchung, wie das geschehen konnte?

Gruss

Rolf

Horst

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Re: Bilddateien, Urheberhinweis
« Antwort #3 am: 04. Februar 2014, 18:22:14 »
Aber das Gericht hat ja inzwischen festgestellt (und das war in der Form neu und gut für die User), daß das Streaming (Zwischenspeichern) kein Problem darstellen würde.
Ursprünglich ist das Gericht ja fälschlicherweise davon ausgegangen die Dateien/Filme wären auf den Rechner runtergeladen worden was in der Tat illegal wäre.
Ich bin mit dem, was Du sagst, nicht einverstanden, aber ich werde bis zum Tod Dein Recht verteidigen, es zu sagen. Voltaire.

Hatchcanyon

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Re: Bilddateien, Urheberhinweis
« Antwort #4 am: 04. Februar 2014, 18:41:38 »
Haben sie das?

Mir ist nur bekannt, dass andere Kammern gegenteilig entschieden haben, nicht aber dass die bestehenden  Verfügungen aufgehoben wurden?

Gruss

Rolf

Hatchcanyon

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Re: Bilddateien, Urheberhinweis
« Antwort #5 am: 04. Februar 2014, 18:49:10 »
Sie haben!  :thumb:

LG Köln: Streaming doch keine Urheberrechtsverletzung

Danke für den Anstoss zum Suchen!  :winkewinke:

Gruss

Rolf

Rainer

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Re: Bilddateien, Urheberhinweis
« Antwort #6 am: 04. Februar 2014, 20:56:18 »
Für viele Anwendungert/Anwendungen total weltfremd - so wie auch die vorangegangene Streaming-Entscheidung. Da muss wohl mal die Justiz gegen sich selbst einschreiten.

Viele solcher Urteil sind vollkommen weltfremd und die Richter offensichtlich absolut kenntnisfrei. Und sie lassen sich so von Portalen und Beitreibern juristisch mißbrauchen, um eine fragwürdiges Geschäftsmodell mit Erfolg zu betreiben.

Deswegen: als Anwender konsequent auf solche Portale verzichten, nie und nimmer Medien (Fotos, Videos usw.) aus ungeklärten Quellen benutzen (auch wenn es geklärt zu sein scheint), ausschließlich eigene Medien verlinken (bzw. von Bekannten und Freunden, wenn man über die Herkunft sicher ist).

Wenn es die WWW-Gemeinschaft schafft, sich wirklich eindeutig an diese Vorgabe zu halten, geht der Schuss nämlich in die richtige Richtung: dann können innerhalb kurzer diese ganzen Portale mit ihrem verlogenen Geschäftsmodell zu machen - Insolvenz wegen mangelnden Interesses.

DocHoliday

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Re: Bilddateien, Urheberhinweis
« Antwort #7 am: 05. Februar 2014, 00:04:38 »
Bei Bildern ist es ja ganz einfach: Immer nur die eigenen nehmen.

Ich bin regelmäßig überrascht, wo sich meine Bilder überall wiederfinden. Und noch überraschter bin ich, wie überrascht manche tun, wenn man sie darauf hinweist, dass die Bilder jemandem gehören. Bisher ging es immer ohne Anwlat aber wenn jemand eines meiner Bilder kommerziell nutzen würde, würde ich ihn auch verklagen. Und da hilft auch kein Link aufs Originalbild und keine Namensnennung. Ohne meine Zustimmung keine kommerzielle Verwertung.

Zum Landgericht Köln: In den Klageschriften wurde wohl der Eindruck erweckt, es handele sich um Herunterladen der Filme oder Sharing. Insofern kann man den Richtern, die so etwas ja nach Aktenlage abhandeln nur bedingt Vorwürfe machen.