Die Maschinen lassen heute wohl keinen Sprit mehr ab. So habe ich es jedenfalls gelesen, als ich mich damit beschäftigt hatten, als wir mit einem medizinischen Notfall an Bord auf dem Weg nach NY in Shannon zwischenlanden mussten.
Sie lassen es zumindest nicht grundsätzlich ab, sondern allenfalls in schweren technischen Notfällen.
Damit landen sie mit einem Gewicht, wofür das Flugzeug sicher für den Notfall, aber nicht für den Normalfall ausgelegt ist.
Dadurch könnte ich mir schon vorstellen, dass dabei etwas kaputt geht.
Nein, heutige Maschinen sind in aller Regel so konstruiert dass sie dennoch sicher landen können (Zitat Wikipedia):
Fast alle Flugzeugtypen sind darauf ausgelegt, auch bis zu ihrem maximalen Startgewicht sicher landen zu können;
Das ist aber hier nicht annähernd der Fall - Winnipeg liegt auf ca. 4/5 der Gesamtstrecke zwischen London und Las Vegas, d.h. die Maschine hatte sowieso nur noch einen Bruchteil der maximalen Befüllung an Board. Das ist eine ganz nomale Landung ohne besondere Parameter.
Klar muss die Airline dir dann beweisen, dass es nicht höhere Gewalt war, aber dazu müsste man erst mal klagen. Und ich würde nicht allein gegen BA klagen.
Wieso soll man nicht klagen? Ich würde es mindestens androhen und auch tun. Das kostet zunächst nur 165,-€, danach ist BA am Zug. Die sind zwar sicher auch zäh und unangenehm, aber auch nicht verblödet. Wenn die Klage erst einmal rollt, wissen die sicher auch, dass die Luft dann dünn wird.
Du sitzt im Zweifel dann beim Gerichtsverfahren einem versierten Anwalt gegenüber, der dich schon mit Verfahrensfragen auflaufen lassen kann. Oder das übernimmt der Richter, der kein Verständnis hat, dass du das allein machst. Der Rechtspfleger ist nämlich in der Verhandlung nicht dabei.
Du meinst ernsthaft, BA schickt einen Anwalt für die paar Kröten, um die es geht.? Den Anwalt bekommt BA selbst im Falle des Obsiegens nicht vom Gegner bezahlt, denn es gilt auch hier die Pflicht zur Kostenminimierung und es ist sicher nicht notwendig, einen überzogen teuren Anwalt zu bestellen. Diese Frage wird vom Richter entschieden, aber man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass BA den Anwalt selbst bezahlen muss.
Ich sehe auch die Problematik des "Verfahrens" nicht - genau das ist Aufgabe und Sinn des Rechtspflegers, Verfahrensfehlern vorzubeugen. Vor dem Richter zählen Argumente und Andrea muss da auf überhaupt gar nichts eingehen. British Airways muss überzeugend darstellen, dass es unvermeidbar und einem Vulkanausbruch gleich kommend nicht in ihrer Gewalt lag, den Rückflug früher als 2 Tage nach geplanten (und bezahltem) Termin anzubieten.
Ich würde auch erst mal an BA schreiben.
Das halte ich auch in jedem Fall für den besten Schritt. Aber eine weitere Firma würde ich nicht einschalten. Ich würde klagen. Und zuvor "tacheles" reden.
Ich überlege ernsthaft, ob ich mich hier "einzecke" und die Klage bezahlen soll. Vielleicht hat ja noch jemand Lust auf Zocken, das Risiko ist überschaubar, als "Gage" würde ich mein eigenes Engagement sehen. Also Beispiel: Klage kostet 250,-€, wenn wir verlieren, ist die Kohle weg. Wenn wir gewinnen, bekommen wir die 250,-€ sowieso von BA erstattet, zzgl. 250,-€ als Lohn für meinen Einsatz. Für Andrea ist das Risiko Null, nur bekommt sie im Fall des Sieges die 1.200,-€ abzüglich der vorgenannten 250,-€.