Aber die Frage ist dann wieder, ist das so nachweisbar? Oder hat sich der technische Defekt aus der medizinischen Notlandung ergeben?
Moment - nicht durcheinanderwerfen- Die Beweislast des Kunden besteht darin, die Verspätung nachzuweisen. Der Kunde muss NICHT nachweisen, dass es das Verschulden der Airline ist - das ist nämlich die grundsätzliche Annahme. Die Airline muss also ihrerseits beweisen, dass die Verspätung auf höherer Gewalt beruhte, auf die sie keinen Einfluss hatte.
Dazu gehört u.a. natürlich auch ein medizinischer Notfall. ABER: da hätte man ja problemlos nach ein oder zwei Stunden weiterfliegen können, wenn der Passagier (oder das Crewmitglied) von Board ist. Wenn jetzt ein technischer Defekt auftritt, ist doch dieser technische Defekt ganz klar die Ursache für diese gewaltige Verspätung.
Wenn das die Ursache war, könnte ich mir gut vorstellen, dass das als höhere Gewalt gesehen wird.
Ein technischer Defekt auf Grund eines medizinischen Notfalls? Auf einer Galeere vielleicht (die Sklaven sind erkrankt), aber ein Flugzeug?? Damit werden sie wohl nicht durchkommen. Technische Defekte werden von den Gerichten in nahezu allen Fällen als mangelhafte Wartung ausgelegt und somit nicht als höhere Gewalt.
Aus meiner Sicht hat sich BA da ziemlich verzockt, nach dem Auftreten des technischen Defekts hätten sie Passagiere auf andere Flüge umbuchen müssen. Mir kann kein Mensch der Welt erzählen, dass man nicht innerhalb von 48 Stunden Alternativen hätte anbieten können. Dass die Flüge von/ab Las Vegas voll waren, das heißt ja gar nichts. Es hätte sicher auch die Option gegeben, eine Maschine anderweitig zu leihen (das habe ich selbst schon erlebt bei LTU, da sind wir mit einer amerikanischen Maschine geflogen, weil die LTU Maschine nicht fit zu kriegen war). Außerdem fliegt BA zwei mal täglich ab Los Angeles, zwei mal täglich ab San Francisco und zwei mal täglich ab Phoenix und nochmal zwei mal täglich ab Denver. Das glaubt kein Mensch, dass man das nicht hätte organisieren können. Und schon gar nicht glaube ich daran, dass sämtliche Maschinen knackevoll waren. Das wäre erfreulich für BA, aber die Realität sieht anders aus.
Außerdem hat BA ungefähr 17 Partnerairlines (u.a. AmericanAirline und AirBerlin), da hätte man auch drauf ausweichen können. Nur: das wäre natürlich alles mit Arbeit verbunden gewesen, natürlich ist es einfacher, die Kunden zu prellen und 2 Tage irgendwo "abzudumpen".
Nach meinem Rechtsempfinden liegt hier ein ziemlich grober Verstoß gegen die EU Fluggastrechte vor.
Hat sich denn flightright irgendwie geäußert, warum sie es ablehnen?
Weil die natürlich die Rosinen picken. Was sollen die sich mit einem komplizierten Fall abmühen, wenn sie tausende einfacher Fälle gewinnen können. Das ist denen zu viel Arbeit. Dennoch bedeutet das nicht, dass das einem Urteil gleich kommt. Nur hat flightrights eben kein Interesse daran.
Man kann das übrigens auch ohne Anwalt versuchen, bei dem geringen Streitwert (1.200,-€) besteht keine Anwaltspflicht und ich habe mal die Gebühren für Amtsgerichte abgeklappert - das kostet maximal ca. 220,-€. Wenn man selbst klagen will, wird man beim Amtsgericht von einem sog. "Rechtspfleger" beraten, das ist sogar kostenlos. Nützliche Informationen dazu findet man auf:
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/Zivilprozess/index.phpIch denke, ich würde es zumindest versuchen. Ggf. auch eine Erstberatung eines Anwalts in Anspruch nehmen (kostet auch deutlich unter 100,-€). Oder direkt zum Rechtspfleger gehen, bei sinnlosen Klagen wird er schon darauf hinweisen. Aber vom Gesamtkonstrukt her sehe ich British Airways ganz klar in der Schuld - der medizinische Notfall rechtfertigt mit absoluter Sicherheit keine Verspätung von mehreren Tagen. Winnipeg liegt auch noch "am Weg", wir sind auch mal dort zwischengelandet, auf dem Weg zurück von Las Vegas, um nachzutanken (in Las Vegas durfte die Maschine aus Sicherheitsgründen nicht voll betankt werden). Das hat auch nur 2 Stunden gekostet und nicht 2 Tage.