Nicht dass man noch aus Unkenntnis zum Mittäter wird.
Gruss
Rolf
Ich glaube, diese Gefahr besteht wohl nicht. Ich muss mich ja nicht darum kümmern, ob mein Vermieter die Erlaubnis hat, seine Wohnung oder ein Zimmer zu vermieten oder ob er seine Steuer abführt.
Und ob ich eine bestimmte Wohnung über Airbnb oder einen anderen Anbieter buche, dürfte ja eigentlich egal sein, wenn es verboten ist, ist ja die Vermietung als solche verboten.
Ich habe für Bergen in Norwegen für Juni 2014 ein Zimmer über Airbnb gebucht, über Erfahrungen damit kann ich erst danach sprechen. Aber die Buchung ging super, ich hatte einige Stunden nach der Anfrage schon die Bestätigung.