Und es zeigt auch, dass das nicht nur die Lufthansa betrifft .
Condor war ja mal eine Tochtergesellschaft der Lufthansa, also kann man sagen - der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.
Aber es zeigt eben, dass es meiner Meinung nach (das habe ich schonmal geschrieben, als Horst's Flug storniert wurde), immer noch nicht ganz vorhersehbar ist, wie die Auslastung einer bestimmten Strecke sein wird.
Ist in etwa so als wenn Du bei einem Autohaus einen BMW kaufst, bezahlst und als Du ihn abholen willst, sagt man Dir, der ist jetzt nicht mehr da aber man hätte noch einen Opel für Dich. Der bringt Dich ja genauso gut ans Ziel.
Man lockt den Kunden erstmal an in dem man einfach alles anbietet und dann später lustig das streichen anfängt. Hat ja keine Konsequenzen. Jedenfalls nicht für die Airline.
Für den Kunden, der schon eine Mietwagenbuchung mit Abholungsuhrzeit gebucht hat, die er dann eventuell nicht einhalten kann, bedeutend ärgerlicher. Noch dazu kann die Airline mit dem Geld arbeiten (Zinsen) statt dem Kunden, was in der Praxis ein finanzieller Verlust /Betrug ist (leider noch nicht juristisch).
Meines Wissens hat man bei einer Flugabsage/Anullierung von mehr also 14 Tagen vor dem Abflugdatum kein Recht auf Entschädigung, was alleine schon insofern eine Frechheit ist, weil wenn Du wiederum den Flug stornierst, die Airline den Tickepreis (abzüglich Steuern und Gebühren) behalten darf, den Platz aber natürlich wieder verkaufen kann.
Was das mit Verbraucherschutz und Verbraucherfreundlichkeit bzw. Gleichbehandlung zu tun hat erschließt sich mir nicht.
Vielleicht müsste das mal jemand vor einem höheren Gerichtshof durchfechten, damit sich daran was ändert.