Autor Thema: Revolutionäres Urteil entgegen Urheberschutz: Einbetten von Youtube ist legal  (Gelesen 5842 mal)

Horst

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Zitat
Der Europäischen Gerichtshof hat einen Beschluss veröffentlicht, der besagt, dass das Einbetten von Internet-Videos aus fremden Quellen (wie etwa von YouTube) in die eigene Websites keinen Urheberrechtsverstoß darstellt. Per Framing eingebundene urheberrechtlich geschützte Inhalte (auch Sound, Photos oder Texte) aus anderen Quellen sind dann legal, wenn sie auch auf der Ursprungswebsite frei zugänglich sind und dadurch kein neues Publikum erschlossen wird, was bei Einbettungen in Webseiten nicht der Fall ist.

Zitat
Für Webnutzer ist dieses Urteil nach dieser Interpretation sehr positiv, da sie sich bei der Einbindung von urheberrechtlich geschütztem Material keine Sorgen mehr machen müssen, verklagt zu werden. Für Rechteinhaber dagegen ist es jetzt erheblich schwerer, über die Verbreitung bzw Verwertung ihrer Inhalte (seien es Texte, Bilder, Musik oder eben Videos) zu kontrollieren - als Alternative zu einer Veröffentlichung im Netz samt des Kontrollverlustes wer diese Inhalte dann wie nutzt, bleibt ihnen eventuell nur eine technische Zugangsbeschränkung oder ein Löschen ihres Online-Contents.

Quelle: Slashcam
Ich bin mit dem, was Du sagst, nicht einverstanden, aber ich werde bis zum Tod Dein Recht verteidigen, es zu sagen. Voltaire.

Rainer

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Das ist natürlich ein weitgreifendes Urteil, was mich technisch noch ein wenig stört, ist die explizite Nennung von "Frames". Muss das per Frame eingebunden sein? Oder kann man mediale Inhalte auch direk via HTML TAG einbinden (also beispielsweise im IMG Tag bei src="....." die Location des Fotos angeben)? Denn Frames werden zugegebenermaßen nicht so sehr häufig benutzt.

Oder bei Videos gibt es ja mit HTML5 das neue VIDEO Tag, auch da braucht man keinen FRAME Tag, um das von Remote einzubinden. Richter haben ja meistens nicht so den technischen Durchblick, deswegen bin ich da unsicher, ob das mit den FRAME wirklich so gemeint ist und nur synonym dafür steht, dass der inhalt nicht an eine andere Stelle kopiert wurde und von dort geladen wird, sondern dass es sich um den originalen Ursprungsort handelt (und letzteres ist nach meinem Empfinden relevanter als ein FRAME).

Ich habe noch nie geschaut, wie denn hier im Forum die Videos eingebunden werden, aber ich glaube nicht, dass das FRAMES sind.

P.S.: Aus verschiedenen juristischen Kommentaren entnehme ich, dass mit "Framing" nicht die Verwendung von HTML FRAME Tags gemeint ist, sondern exakt das, was auch hier im Forum mit Videos geschieht, dass sie in einem internen Mediaplayer (der wird vom Browser zur Verfügung gestellt) abgespielt werden, in einem eigenen "Rahmen" (aber eben nicht FRAME TAG), aber inhaltlich wird direkt von Youtube beispielsweise gestreamt. Das heißt mit anderen Worten auch, dass man auch Fotos ab sofort von überall her hier verlinken darf. Das Kopieren und Verlinken von eigenem Webspace ist nicht erlaubt, aber das direkte Verlinken (wobei das Fotos eben auch sichtbar ist und nicht nur ein Link angezeigt wird) ist demnach keine grundsätzliche Urheberrechtsverletzung.

Wenn man jemand sein Foto also der Welt zeigen will und dieses auch tut, aber andererseits erreichen will, dass man es nur im Kontext seines eigenen Server sieht, dann muss er es entsprechend schützen (Webserver bieten dafür einschlägige Schutzmechanismen an). Er ist nicht mehr automatisch per Urheberrecht geschützt.

Horst

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Hallo Rainer,

das würde auch das Thema Hotlinking von Fotos betreffen(?).
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Rainer

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das würde auch das Thema Hotlinking von Fotos betreffen(?).

Ja - das ist sogar schon im Wikipedia aktualisiert:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hotlinking

Zitat
Der Europäische Gerichtshof hat allerdings entschieden, dass in dem Einbinden fremder Inhalte mittels Framing keine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne erfolgt und das Framing daher jedenfalls dann urheberrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Inhalt frei zugänglich im Netz eingestellt wurde.

Allerding steht im Wikipedia wiederum drin, dass Frames zur Darstellung "Framing" genannt werden:

Zitat
Werden Frames oder Inlineframes zum Hotlinken verwendet, so spricht man von Framing.

Das deckt sich nicht mit der Interpretation des Urteils, wo alleine schon dann von "Framing" gesprochen wird (bei Videos konkret), wenn das Video in einem eigenen Player (der beispielsweise im Browser implementiert ist) wiedergegeben wird. Diese Unterscheidung, ob da nun noch ein Frame drum herum ist oder nicht, finde ich auch verfehlt. Das ändert so gut wie nichts an der Darstellung und ist sowieso erst im Quelltext erkennbar.

P.S.: Hier http://www.rechtambild.de/2014/10/eugh-embedding-ist-grundsaetzlich-erlaubt/ befasst sich jemand genauer mit dem Urteil und kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass auch "Inline-Linking" von Fotos nicht notwendigerweise die urheberrechtliche Zustimmung benötigen. Wenn das Foto auf der Ursprungsseite frei zugänglich ist, ist es (nach der Ansicht des Gerichts) der Wille des Urhebers, dass das Foto verbreitet wird und dem widerspricht ein Inline-Linking (auch Hotlink genannt) nicht zwangsweise. Die Formulierung des Gerichtshofes überrascht im allgemeinen durch seine "Ungenauigkeit". Es gibt Umstände, wo ein Verlinken dennoch nicht erlaubt ist (Umgehung technischer Hindernisse usw.), aber "einfach so" ist es urheberrechtlich kein Problem.

Horst

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Ich kann mich nicht erinnern die letzten Jahre über ein Urteil bezüglich dem Internet gelesen zu haben, das diese Dimension erreicht.
Wenn die Leute erst mitbekommen daß das Tor sperrangelweit offen steht wird sich eine Menge tun im Web.
Seitenbetreiber werden technische Sicherungen einbauen müssen (haben manche ja schon) um das verlinken zu unterbinden.
Es ist aber doch auch so, daß teilweise Kosten für die Betreiber der Ursprungsseite entstehen wenn es Traffic über ihren Account gibt (bzw. der Traffic limitiert ist) oder?

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Michael

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Ich kann mich nicht erinnern die letzten Jahre über ein Urteil bezüglich dem Internet gelesen zu haben, das diese Dimension erreicht.
Wenn die Leute erst mitbekommen daß das Tor sperrangelweit offen steht wird sich eine Menge tun im Web.
Das sind 1:1 auch meine Gedanken zu dem Thema und ich muss sagen, mir fehlt es da ein Stück weit an der Nachvollziehbarkeit.

Zitat
Wenn das Foto auf der Ursprungsseite frei zugänglich ist, ist es (nach der Ansicht des Gerichts) der Wille des Urhebers, dass das Foto verbreitet wird
Das würde z.B. komplette Lizenzmodelle auf den Kopf stellen bzw. ab absurdum führen. Beispiel: Fotograf A verkauft an Hotel B ein Bild von der Landschaft in der Nähe, das Hotel B zu Werbezwecken auf seiner Webseite verwenden darf. Man ist sich über Verwendung  (nur durch Hotel B, nicht durch dritte) und Honorar einig. So weit so gut. Wenn ich nun das Urteil bzw. dessen Interpretation richtig verstehe, kann jetzt einfach Hotel C hingehen und das Bild, was korrekt auf der Webseite von Hotel B verwendet wird auf seiner Seite einbinden - einfach so, das auf der Seite von Hotel C angezeigte Bild muss nur weiterhin auf der Seite von Hotel B liegen und von dort aus verlinkt worden sein. Kann doch nicht sein, oder?
...nach der Reise ist vor der Reise...

Horst

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Das würde z.B. komplette Lizenzmodelle auf den Kopf stellen bzw. ab absurdum führen. Beispiel: Fotograf A verkauft an Hotel B ein Bild von der Landschaft in der Nähe, das Hotel B zu Werbezwecken auf seiner Webseite verwenden darf. Man ist sich über Verwendung  (nur durch Hotel B, nicht durch dritte) und Honorar einig. So weit so gut. Wenn ich nun das Urteil bzw. dessen Interpretation richtig verstehe, kann jetzt einfach Hotel C hingehen und das Bild, was korrekt auf der Webseite von Hotel B verwendet wird auf seiner Seite einbinden - einfach so, das auf der Seite von Hotel C angezeigte Bild muss nur weiterhin auf der Seite von Hotel B liegen und von dort aus verlinkt worden sein. Kann doch nicht sein, oder?
Fotograf A müsste Wert darauf legen, das Hotel B einen Schutz gegen das verlinken des Bildes programmieren lässt.
Ansonsten sieht es düster aus ...wenn man dem Urteil folgt (und sich das nicht wieder ändert wenn das Ausmaß des Urteils im "Testbetrieb läuft").
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DocHoliday

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Das Urteil bedeutet letztlich nur, dass man implizit mit der Nutzung seines Contents durch andere einverstanden ist, wenn man Bilder oder Videos ohne technische Schutzmaßnahmen ins Netz stellt.
Überall wo beim Rechtsklick auf Bilder 'Grafikadresse kopieren' oder ähnliches erscheint, darf ich also hotlinken, was das Zeug hält. Da werden vor allem diverse Foto-Seiten schnellstens was tun müsse. Bei fotocommunity.de darf sich nach diesem Urteil jeder (per Hotlink) frei bedienen und Bilder in seine eigene Seite einbinden, bei Facebook im übrigen auch aber da kann man ja durch Einschränkung auf Freunde den Nutzerkreis einschränken, der das Bild überhaupt sieht.. Bei flickr und 500px funktioniert das nicht. Dort sind die Bilder also geschützt, weil es eine technische Schutzvorrichtung gibt.

Letztlich bedeutet dieses Urteil auf lange Sicht doch eine erhebliche Vereinfachung und bringt mehr Rechtssicherheit für alle. Wenn ich ein Bild per Rechtsklick verlinken kann, darf ich das auch. Wenn das nicht funktioniert, ist es urheberrechtlich geschützt. Und so lange die Formulierung so ist, dass man also Seitenbetreiber nur irgend eine technische Schutzvorrichtung braucht, finde ich das in Ordnung.

Ich denke die technische Seite (Frame oder kein Frame) in entsprechenden Kommentaren zum Gesetz noch klar gestellt werden. SO wie ich es verstehe geht es ja vor allem darum, dass ich das Video auf meiner Seite einbinden kann (oder das Bild) dass es aber physikalisch auf der Originalseite verbleibt und auch ein Link dorthin besteht.

DocHoliday

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Fotograf A müsste Wert darauf legen, das Hotel B einen Schutz gegen das verlinken des Bildes programmieren lässt.
Ansonsten sieht es düster aus ...wenn man dem Urteil folgt (und sich das nicht wieder ändert wenn das Ausmaß des Urteils im "Testbetrieb läuft").

Das wird man als Fotograf dann in seine Verträge aufnehmen müssen und entsprechende Konventionalstrafen vereinbaren. Auf Dauer wird es sicher so sein, dass man lizenzierte Bilder als Seitenbetreiber standardmäßig so schützen muss. Ist ja sowieso in beiderseitigem Interesse.

Rainer

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Beispiel: Fotograf A verkauft an Hotel B ein Bild von der Landschaft in der Nähe, das Hotel B zu Werbezwecken auf seiner Webseite verwenden darf. Man ist sich über Verwendung  (nur durch Hotel B, nicht durch dritte) und Honorar einig. So weit so gut. Wenn ich nun das Urteil bzw. dessen Interpretation richtig verstehe, kann jetzt einfach Hotel C hingehen und das Bild, was korrekt auf der Webseite von Hotel B verwendet wird auf seiner Seite einbinden - einfach so, das auf der Seite von Hotel C angezeigte Bild muss nur weiterhin auf der Seite von Hotel B liegen und von dort aus verlinkt worden sein. Kann doch nicht sein, oder?

Doch, kann sein und ist auch richtig. Denn Hotel B hätte absolut die Möglichkeit (und das wird im Urteil auch explizit gewürdigt) das Foto so zu präsentieren, dass es nicht einfach so frei verfügbar und überall darstellbar ist. Das ist genau die Crux - bis heute hat man sich darauf verlassen, dass man "per se" per Urheberrecht geschützt ist, was aber (auch nach meinem Rechtsverständnis) absolut nicht selbstverständlich ist, wenn man die Inhalte vollkommen frei zugänglich macht.

Dabei spielt auch keine Rolle, wie hoch die Hürde liegt, die beim Schutz des Bildes betrieben wird (und das ist wiederum konsequent angelehnt an den Schutz digital geschützter Musik), sondern es ist einzig relevant, DASS ein (halbwegs wirksamer) Schutz vorhanden ist.

Ich finde das richtig, weil es Rechtssicherheit gibt und (wie im Urteil resp. in den Kommentaren ausgeführt), es reichen so einfache Mechanismen wie SessionIDs oder ähnliches - aber wer einfach nur dahergeht und sagt "hier ist ein Bild für jedermann", der zeigt eben ein Bild für jedermann. Es ist konsequent und seit vielen Jahren ein Urteil, was auch nachvollziehbar ist. Es ist nicht die Aufgabe des Staats, jeden zu schützen, der selbst keine Lust hat, sich zu schützen. Man kann sich schützen und dann gilt selbstverständlich auch das entsprechende Recht. Aber was wegfällt ist die grundsätzliche Annahme (und wirklich nur das fällt weg), dass man durch beliebiges Publizieren von alleine geschützt ist.