Ja klar, technisch ist das leicht feststellbar und kann natürlich auch blockiert werden.
Da muss ich dann doch widersprechen - das ist gar nicht so leicht. Wir müssen hier auch zwei Fälle unterscheiden:
a) VoIP ist einfach feststellbar (das ist mit einem "Protokoll" verbunden), dazu braucht man nicht einmal die Datenströme zu analysieren, man sieht es schon an den angesteuerten Servern (die Schaltzentralen für die Telefonie).
b) Tethering (= das Smartphone verhält sie wie ein Router) ist sehr schwer feststellbar. Es wäre sogar machbar, das Smartphone als sog. Proxy einzurichten, dann kann man es überhaupt nicht mehr erkennen.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die Provider die Datenströme wirklich analysieren. Vodafone ging lange Zeit (oder macht es auch heute noch) den plumpen Weg, in ihren eigenen Smartphones (die ja in 90% auch für deren Tarife genutzt werden) einfach die Tethering Funktion abzuklemmen (plump aber wirkungsvoll).
Insgesamt ist auch die rechtliche Seite zu bedenken, man kann so etwas zwar in die Bedingungen reinschreiben, aber ob das wirklich wirksam durchsetzbar ist, daran zweifeln ja auch die im verlinkten Beitrag erwähnen Juristen:
Ob das allerdings durchsetzbar ist, wird von Juristen bezweifelt.
Es ist ja auch schräg - wenn man eine "Handyflat" bucht, ist das ja meistens schon einmal gar keine Flat (ich kenne ehrlicherweise keine einzige "echte" Flatrate). Alle Flatrates haben eine Volumenbeschränkung, ist das Volumen aufgebraucht, eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Somit kauft man als Kunde ja effektiv ein bestimmtes Kontingent - und ob man das direkt auf dem Smartphone anschaut oder via Tethering auf einem größeren Tablet - das sollte den Providern doch schnurzegal sein.
Beim VoIp sehe ich das ja noch ein: damit umgeht man ja klassische Telefontarife und fackelt nur noch sein Datenvolumen ab. Aber spätestens beim Tethering ist es schiere Willkür, dass die Provider das untersagen (wollen). Im schlimmsten Fall verliert man seinen Vertrag - ein konkreter Fall ist mir allerdings nicht bekannt.
Auf Grund der ungesicherten Rechtslage verschwinden derartige Klauseln auch immer mehr aus den Verträgen.