Aber wenn es sich vermeiden lässt und man nicht DAS Super - Angebot bekommt, würde ich persönlich nicht freiwillig kündigen.
Kündigen natürlich noch nicht - aber eine Bewerbung hat oft mehr Erfolgssaussichten, wenn in der Beschreibung "befinde mich in ungekündigter Stellung" steht. Schauen würde ich also in jedem Fall, wenn wirklich etwas gutes dabei ist, kann man immer noch abwägen.
Was ist mit Abfindungszahlungen, wenn dich die Firma kündigen muss?
Nicht nur Abfindung, das ganze Thema "Firmenumzug" ist ziemlich spannend. Eine Firma mit mehr als 20 Mitarbeitern und einem Betriebsrat kann nämlich nicht "einfach so" umziehen, wenn es um große Distanzen geht. So ist ein Umzug von 5km beispielsweise grundsätzlich von den Arbeitnehmern hinzunehmen.
Aber von München nach Hannover ist natürlich für die meisten Arbeitnehmer ein Klotz. Ein solcher Umzug kann NICHT ohne Beteiligung des Betriebsrats beschlossen werden und es MUSS ein Sozialplan entwickelt werden, was mit den Mitarbeitern geschieht, die dem Umzug nicht folgen können/wollen. In den meisten Fällen wird der Mitarbeiter eine sog. Änderungskündigung erhalten, womit der alte Arbeitsvertrag erlischt und gleichzeitig ein Angebot über einen neuen Arbeitsplatz gemacht wird. Und gemeinsam damit müssen die sozialen Komponenten durch die Firma und Betriebsrat geklärt werden, ob ggf. ein Übergangsangebot besteht oder eben eine Abfindungszahlung. Abfindungszahlen sind sonst nicht grundsätzlich bei Kündigung durch den Arbeitgeber vorgesehen, da müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und wenn sie erfüllt sind, gibt es standardisierte Sätze. Ob diese Sätze aber bei einem Firmensitzwechsel zur Anwendung kommen, ist auch nicht selbstverständlich.
Das ist alles nicht so einfach und ich denke, man sollte in jedem Fall den Kontakt zum Betriebsrat aufnehmen. Mich wundert an dieser Stelle nur, dass es keine offiziellen Stellungnahmen gibt, aber der Betriebsrat schon weiß, dass mehr als 5 Stellen abgebaut werden sollen...
P.S.: Was die Sperre ALG I betrifft (nach Arbeitsplatzwechsel durch Kündigung und anschließendem Verlust des Arbeitsplatzes in der Probezeit), da sind nur Sperren bekannt, wenn von einem unbefristeten in einen befristeteten Job gewechselt wurde (was bei Ende des Jobs ohnehin eine Sperre auslöst).
Aber sonst ist es eigentlich unerheblich, was vor dem neuen Job war, auch eine Kündigung in der Probezeit durch den neuen Arbeitgeber wird wie eine normale Kündigung behandelt und normalerweise erhält ein Antragssteller auch in diesem Fall ALG I.