Ich hätte nicht gedacht, dass das überhaupt geht. Scheint auch eher die Ausnahme zu sein und es muss in den AGB schon stehen.
Unbefriedigend finde ich die Auslegung, dass der Kunde bei unrechtmäßiger Erhöhung ein Stornorecht hat. Das ist ja nicht das, was ich will. Ich will ja den Urlaub und ich will ihn zum angebotenen Preis. Vom Storno habe ich nicht viel. Leider schweigt der Artikel über die Option, die Reise zum vereinbarten Preis zu "erzwingen".