Soweit es unsere üblichen Reisefotos betrifft, auf denen Personen, wenn überhaupt nur in der Masse zu sehen sind, denke ich, wird sich schlussendlich nicht viel zur bisherigen Situation ändern. Unglücklich ist natürlich, dass in Deutschland keine gesetzliche Klarheit durch Nutzung der Öffnungsklauseln geschaffen wurde, nun müssen dies Gerichte tun. Es gibt aber ausreichend Regelungen in der DSGVO, die es ermöglichen, die bisherigen Regelungen, wie etwa im KUG, inhaltlich weiterhin zur Anwendung zu bringen (soweit es eben unsere üblichen Fotos hier im Forum betrifft).
Aber es muss natürlich jeder selber entscheiden, ob er ein bestimmtes Foto veröffentlicht oder vorsichtshalber nicht.