Interessanter Aspekt - Abfahrt - über den ich natürlich noch nie nachgedacht habe!
"Irgendwie" natürlich eine Wettbewerbsverzerrung, allerdings glaube ich kaum, dass man vor Gericht da Recht bekommen würde, denn die Regeln sind klar definiert. Außerdem betrifft es bei einem "organisierten" Ausflug natürlich in der Regel auch deutlich mehr Personen, als bei einem individuellem Ausflug.
Das Beispiel mit der Familie ist zwar äußerst unschön für alle Beteiligten, aber "das Risiko" sind die Personen bzw. die Familie selbst eingegangen, denn die Regeln sollten ihnen bewusst gewesen sein. Ich persönlich hätte unter diesen Umständen darauf bestanden, dass mein Kind entweder mitkommt oder ich selbst hätte auf einen individuellen Ausflug verzichtet. "Pubertier" zählt da eben nicht
Bleibt also nur, rechtzeitig oder besser einige Zeit vor Abfahrt zurück zu sein, womit z.B. individuelle Halbtagesausflüge schon fast ausfallen.
Der hier angesprochene Geirangerfjord: Mit einem Mietwagen schafft man die "Adler-Schwingen" = Ornesvingen, den Aussichtspunkt "Flydalsjuvet" und vielleicht noch "Dalsnibba" - ob man überhaupt Sicht hat, hängt natürlich vom Wetter ab. Bei einem Ganztagesausflug auch noch den legendären Trollstigen. Die ganz wunderbare Landschaft, das Fjell, wird man nicht erfahren - aber das ist ja auch eigentlich nicht erwartet, wenn man eine Kreuzfahrt macht